Informationen zum Übertritt an weiterführende Schulen

Unter folgenden Links finden Sie Informationen des Kultusministeriums zu den verschiedenen Schularten und zum Übertritt in mehreren Sprachen:

https://www.mein-bildungsweg.de/

https://www.km.bayern.de/epaper/2023_STMUK_Der-beste-Bildungsweg/index.html

https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

 

Der Übertritt auf einen Blick

Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Denn der von Eltern ausgewählte Weg erweist sich möglicherweise als unter- oder überfordernd. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.

Die Entscheidung über den künftigen Schulweg eines Schülers ist von größter Bedeutung. Grundlage dieser Entscheidung sollten die Leistungen, die Begabungen und die Interessen eines Kindes sein. 

Übertritt an die Mittelschule

Um in die 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule vorrücken zu können, ist das Erreichen des Klassenziels des 4. Jahrgangs erforderlich. Die Schüler der Buttenheimer Grundschule wechseln nach ihrer Grundschulzeit an die Mittelschule Hirschaid.

Dort können die Schüler neben dem Allgemeinen Hauptschulabschluss am Ende der 9. Jahrgangsstufe auch den Qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben. Bei Besuch der M-Klasse kann nach der 10. Jahrgangsstufe auch die „Mittlere Reife“ erreicht werden. 

Übertritt in die 5. Klasse einer sechsstufigen Realschule

Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich.

Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden. 

Übertritt in die 5. Klasse eines Gymnasiums

Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten dreitägigen Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.

Auch unter dem Link https://www.schulamt-bamberg.de -> Beratung -> Übertritt sind folgende Informationen zu finden:

  • Übersicht der wichtigen Termine sowie der Termine hauseigener Informationsabende der weiterführenden Schulen in der Region Bamberg für zukünftige Fünftklässler
  • Übersicht über die aktuellen Übertrittsbedingungen
  • Liste der Übertrittsberater für weiterführende Schularten mit den Zuständigkeiten
  • Fragenkatalog als Gesprächsgrundlage für ein Beratungsgespräch mit der Klassenleitung oder einer Beratungsfachkraft
  • Übersicht der Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien der Region

Eine Terminübersicht der weiterführenden Schulen mit weiteren Informationen finden Sie unter folgendem Link: Terminübersicht

Die Liste der Übertrittsberater können Sie unter folgendem Link einsehen: Übertrittsberater

Eine Übersicht über die Übertrittsbedingen ab der Grundschule finden Sie unter folgendem Link: Übertrittsbedingungen

Probeunterricht

Kinder, die nicht den erforderlichen Notendurchschnitt zum Übertritt an die Realschule bzw. Gymnasium erreicht haben, können an einem Probeunterricht teilnehmen und durch eine erfolgreiche Teilnahme die erforderlichen Voraussetzungen für den Besuch dieser Schularten nachweisen. 

Der Probeunterricht für Gymnasium und Realschule findet in diesem Schuljahr vom 14. bis 16. Mai 2024 statt.

Adresse

Deichselbach-Schule Buttenheim (GS)
Schulstr. 16
96155 Buttenheim

Kontakt

Schulhaus Buttenheim-Sekretariat: (09545) 8297
Schulhaus Altendorf: (09545) 443318
Fax: (09545) 7224
E-Mail: deichselbach-schule@buttenheim.de

Sprechzeiten

Montag – Freitag
07:30 - 11:30 Uhr

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